Lohnfortzahlung und Krankengeld – das steht Ihnen zu
Wer krank ist und deshalb nicht zur Arbeit gehen kann, fragt sich vielleicht, wie es um seinen Lohn steht. Damit Sie in Ruhe genesen können und sich darüber keine Gedanken machen müssen, haben wir hier wichtige Informationen zusammengestellt.
Für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit haben Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf ihr normales Gehalt. Allerdings nur für sechs Wochen. 1
Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Das Krankengeld beträgt etwa 70 Prozent des Bruttoeinkommens und wird für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Genaue Angaben zur Höhe des Krankengeldes kann Ihnen Ihre Krankenkasse machen. Voraussetzung für eine Zahlung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt und der Krankenkasse gemeldet wurde.
Selbstständige müssen sich für den Krankheitsfall extra absichern. Das ist zum Beispiel über einen Kassen-Zusatzbeitrag oder eine private Krankentagegeld-Versicherung möglich. Keinen Anspruch auf Krankengeld haben unter anderem Studenten, Praktikanten oder Familienversicherte. Der Anspruch kann außerdem zeitweise ruhen, beispielsweise während der Elternzeit, wenn der Versicherte Elterngeld bezieht.
Weitere Informationen gibt es auch unter Krankengeld | BMG (bundesgesundheitsministerium.de).
Referenzen:
-
Back to contents.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Entgeltfortzahlungsgesetz. Online publiziert unter: https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html (zuletzt aufgerufen: Juli 2020)